Sie haben ein Fahrzeug verkauft – der Käufer verlangt Geld, Rücknahme oder Reparatur.
Dann ist zuerst zu klären, ob überhaupt ein Mangel im Rechtssinn schlüssig behauptet wird und ob der Käufer seine Rechte erhalten hat.
- Was steht in Kaufvertrag, Inserat und Zustandsbericht?
- Greift § 377 HGB und wann wurde erstmals gerügt?
- Wie weit reicht ein vereinbarter Haftungsausschluss?
- Müssen Sie reagieren – und wenn ja, wie?