Gesamtkosten eines Rechtsstreits
Was kostet ein gerichtliches Verfahren — Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten? Bei Unterliegen tragen Sie alles.
Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (RVG, GKG) und der angeführten Rechtsprechung. Sie dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Weder die Rechtsanwaltskanzlei ENZO noch Rechtsanwalt Laurenz Billig übernehmen Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angezeigten Werte. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
Bis 10.000 € → Amtsgericht · Ab 10.001 € → Landgericht (Anwaltszwang) · § 23 Nr. 1 GVG n.F. ab 01.01.2026
Gerichtskosten
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Anwaltskosten Ihre Seite
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brutto inkl. MwSt.
Anwaltskosten Gegenseite
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bei Unterliegen von Ihnen zu tragen
Gesamtbelastung bei Unterliegen
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Gericht + beide Anwälte
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Grundlage: Gerichtskosten nach GKG Anlage 2 zu § 34 GKG · 1. Instanz: 3,0-fache Gebühr (Nr. 1210 KV GKG) · Berufung: 4,0-fache Gebühr (Nr. 1220 KV GKG) · Anwaltskosten 1. Instanz nach Nr. 3100 VV RVG (Verfahrensgebühr 1,3) und Nr. 3104 VV RVG (Terminsgebühr 1,2), Berufung nach Nr. 3200 VV RVG (Verfahrensgebühr 1,6) und Nr. 3202 VV RVG (Terminsgebühr 1,2) · Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG je Anwalt · Berufungsgericht nach §§ 72, 119 GVG bei gleichem Streitwert wie in der 1. Instanz · Kostenerstattungspflicht bei Unterliegen nach § 91 ZPO · Ohne Sachverständigenkosten und Einigungsgebühr.